Bildungsprogramm 2017 der Berufsbildungszentren Hildesheim-Göttingen der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
23 Bildungsprogramm 2017 Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen Die Handwerkskammer Hildesheim- Südniedersachsen Unsere Aufgaben Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersach- sen vertritt die Interessen des gesamten Handwerks in ihrem Bezirk. Das sind Betriebe in den Landkreisen Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim und Osterode. Zur Handwerkskammer zählen die Hand- werksbetriebe, die handwerksähnlichen Betriebe und die in ihnen beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden. Die Handwerkskammer Hildesheim-Südnie- dersachsen bietet ein umfassendes Beratungs- und Informationsangebot für Handwerksbetriebe und die Öffentlichkeit, ist Bildungspartner von Betrieben und Berufsschulen bei der beruflichen Bildung und bietet Weiterbildung für Beschäftigte im Handwerk. Unter anderem führt sie die Verzeichnisse des Handwerks und achtet auf die korrekte Anwendung der Hand- werksordnung. Struktur der Handwerkskammer Die Satzung der Handwerkskammer Hildesheim-Süd- niedersachsen regelt, wie sich die notwendigen Or- gane zusammensetzen und welche Aufgaben sie haben. Die Organe sind die Mitgliederversammlung (Vollversammlung), der Vorstand und die Ausschüsse für bestimmte Angelegenheiten. Die Vollversammlung und der Vorstand sind die Entscheidung tragenden Organe der Handwerkskam- mer. Die Vollversammlung kommt zweimal jährlich zusammen. Zu ihren Aufgaben zählen u. a.: Beschlüs- se über die Satzung, Beschlüsse über die Beitrags- und Gebührenordnungen, Wahl und Entlastung des Vorstandes, Feststellung des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses, Wahl des Geschaftsführers, Erlass von Vorschriften über die Berufsbildung, Erlass von Gesellen-, Meisterprüfungs- und Fortbildungs- ordnungen. Die Mitglieder der Vollversammlung und des Vorstandes üben ihr Amt als Ehrenamt aus. Der Vor- stand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Präsident und Hauptgeschäftsführer vertreten gemeinsam die Handwerkskammer gericht- lich und außergerichtlich. Der Vorstand Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, je einem Vizepräsident der Arbeitgeber- und der Arbeitneh- merseite sowie sechs weiteren Mitgliedern. Ihm ob- liegt die Verwaltung der Handwerkskammer. Vollversammlung der Handwerkskammer Die Vollversammlung setzt sich aus gewählten Arbeit- geber- sowie Arbeitnehmervertretern unterschiedli- cher Gewerbe zusammen. Sie besteht zu zwei Dritteln aus Arbeitgebervertretern und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmerseite. Die Mitglieder kom- men aus dem gesamten Bezirk der Handwerkskam- mer. Alle fünf Jahre wird dieses Gremium neu gewählt. Die Vollversammlung hat 39 ehrenamtliche Mitglieder. Sie wählen den neunköpfigen Vorstand. Das Ehrenamt Dank des großen ehrenamtlichen Engagements vieler BetriebsinhaberundMitarbeitervonHandwerksbetrie- ben ist es möglich, die Handwerkskammer als Selbst- verwaltungseinrichtung der Wirtschaft zu führen.