Installateur- und Heizungsbauermeister Checkliste und Anmeldungen Teilnahmebedingungen 1. Anmeldung Die Anmeldungen sollen schriftlich unter Angabe des Namens, der Wohnanschrift und der genauen Lehrgangsbe- zeichnung mit beiliegendem Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Vor Lehrgangsbeginn erhält der Teilnehmer eine Einladung und Gebührenrechnung mit weiteren Hin- weisen zum Lehrgang. Es gelten die Gebühren zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns. Es besteht die Möglichkeit sich vor Maßnahmenbeginn über Inhalt, Ablauf und Organisation der Maßnahme zu informieren. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an, die mit dem Anmeldeformular ausgehändigt werden. Zahlungsbedingungen 2. 2.1 Die Lehrgangsgebühren sind unter Angabe der Rechnungsnummer, ungeachtet einer eventuellen Förderung durch Dritte, auf das in der Gebührenrechnung angegebene Konto einzuzahlen. Die Höhe und Fälligkeit von Anzahlungen, Teilbeträgen und Gesamtbeträgen ist auf der Gebührenrechnung vermerkt. Im Einzelnen gelten folgende Zahlungsziele: Voller Betrag vor Lehrgangsbeginn bei Lehrgängen bis zu einer Dauer von 6 Monaten, bei Lehrgängen mit einer Dauer über 6 Monate Teilbetrag spätestens zum 1. Unterrichtstag und alle weiteren Teilbeträge zu den auf der Gebührenrech- nung angegebenen Terminen. 2.2 Prüfungsgebühren werden – sofern sie nicht gesondert angefordert werden – ebenfalls auf der Gebührenrechnung ver- merkt und sind unter der Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto einzuzahlen. Allein die Zahlung der Prüfungsgebühr berechtigt nicht zur Teilnahme an der Prüfung, wenn noch Lehrgangs- oder andere Gebühren ausstehen. 2.3 Kommt ein Teilnehmer den o. g. Zahlungsbedingungen nicht nach, führt dies zum sofortigen Ausschluss von der Lehr- 3. 3.1 gangsteilnahme. Die Pflicht zur Zahlung der Lehrgangsgebühr bleibt davon unberührt. Rücktritt nach verbindlicher Anmeldung Lehrgänge mit bis zu 100 Unterrichtsstunden: Der Rücktritt bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist kostenfrei. Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 EUR zu bezahlen. Bei späterem Rücktritt sind 50 % der Lehrgangsgebühr zu bezahlen, mindestens jedoch die Verwaltungsgebühr. Sind die Lehrgangs- gebühren niedriger als die Verwaltungsgebühr, sind die Lehrgangsgebühren zu zahlen. 3.2 Lehrgänge mit mehr als 100 Unterrichtsstunden: Der Rücktritt bis 12 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist kostenfrei. Bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 80 EUR zu bezahlen. Bei späterem Rücktritt sind 50 % der Lehrgangsgebühr zu bezahlen. 3.3 Beim Rücktritt am Tage des Lehrgangsbeginns oder danach, bzw. bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch ist bei allen Lehrgängen die volle Lehrgangsgebühr fällig. 3.4 Die Erklärung des Rücktritts hat schriftlich zu erfolgen. Es gilt das Datum des Posteingangsstempels der Handwerks- kammer Hildesheim-Südniedersachsen. Für AZAV geförderte Maßnahmen gilt ein kostenloses Rücktrittsrecht für den Teilnehmer bei Wegfall der Förderung sowie die Möglichkeit, bei Arbeitsaufnahme nach Rücksprache mit der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter jederzeit ohne Kostenfolge kündigen zu können. Durchführung 4. 4.1 Die Lehrgänge können nur durchgeführt werden, wenn die erforderliche Teilnehmerzahl erreicht wird. Schadensersat- zansprüche an die Handwerkskammer sind bei Absage eines Lehrganges ausgeschlossen. 4.2 Die Handwerkskammer behält sich vor, Unterrichtstermine, Lehrpläne oder die Anzahl der Lehrgangsstunden zu ändern. Die Handwerkskammer wird sich bemühen, dabei die Belange der Teilnehmer/innen zu berücksichtigen. 4.3 Die den Teilnehmer entgeltlich oder unentgeltlich ausgehändigten Vervielfältigungen oder Unterrichtshilfsmittel sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Sie dürfen weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht werden. 4.4 Die Hausordnung ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Der Lehrgangsteilnehmer erkennt diese an. 4.5 Die Handwerkskammer haftet nicht bei Unfall und nicht bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegen- stände oder Kraftfahrzeuge. 4.6 Von den Teilnahmebedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen, um wirksam zu werden, der schriftlichen 4.7 5. Bestätigung des Veranstalters. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hildesheim, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich. Salvatorische Klausel Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. 23